Wir führen die für Ihren Führerschein benötigten Kurse in unseren Räumen durch.
Ausbilder und Rettungssanitäter: S. Felix
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen auffällig wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in der Gruppe in einer Fahrschule statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
Aufbauseminare finden in Absprache zwischen der Fahrschule und den Teilnehmern statt.
Dagegen handelt es sich bei FES - Seminaren um eine freiwillige Teilnahme mit welcher ein bestehender Punkt unter bestimmten Voraussetzungen im Verkehrszentralregister abgebaut werden kann.
Bei Fragen über ASF- und FES Seminare informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.