LKW - Fahrer unterliegen ab dem 10.09.2014 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
Die Weiterbildungspflicht betrifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t).
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:
§5 Abs. 1 des Berufskraftfahrer-Qualifiaktions-Gesetzes (BKrFQG) besagt, dass die erste Weiterbildungsphase 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen werden muss.
Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module:
Aktuelle Termine:
Auf Anfrage
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist bitten wir frühzeitig um eine verbindliche Anmeldung.