Natürlich entscheidest Du selbst, ob Du diese neue Möglichkeit nutzen oder die „klassische“ Fahrausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bei uns durchlaufen möchtest.
Aber... es gibt da etwas Neues
Bisher konntest Du nur wählen, ob Du Ausbildung uns Prüfung auf Automatik ODER Schaltgetriebe bei uns durchläufst. Bei Automatik durftest Du dann auch NUR Automatik nach Deiner Fahrausbildung fahren.
GENAU HIER GREIFT DIE NEUE REGELUNG „B197“
Dieser Führerschein ist genauso wie der „normale“ überall gültig.
So ergibt sich bei uns ein neuer, möglicher Ausbildungsverlauf:
Mit unserem Konzept integrieren wir einen Großteil der Schaltausbildung in die ohnehin vorgeschriebenen Sonderfahrten
Gibt es etwas zu beachten ?
Ja...
Du bekommst die Schlüsselzahl „197“ in Deinen Führerschein eingetragen.
Diese dient in erster Linie zur Statistikerhebung.
Nur bei weiterführenden Klassen z.B. LKW wird das relevant, da Du dann diese Prüfung (um einen uneingeschränkten Führerschein zu bekommen ) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen musst.
Machst Du einen weiterführenden Führerschein wieder mit Automatik, darfst Du diese Klasse dann auch "nur" mit Automatikgetriebe fahren.
Interessiert ?
Sprich uns jederzeit darauf an und wir erklären gerne nochmal alle Details in Ruhe