Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis - Verordnung vom 23.12.2019 ist es nun möglich, unter folgenden Voraussetzungen bestimmte Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren.
Voraussetzungen:
Was genau darf ich dann eigentlich fahren ?
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.
Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !
Was kostet das ?
Die Schulung beginnt ab EUR 799,- inkl. 19 % Mwst. und beinhaltet die vorgeschriebene Mindestausbildung komplett.
Sollten weitere Fahrstunden benötigt /gewünscht werden, können diese zum normalen Fahrstundenpreis nachgebucht werden.
Weitere Kosten entstehen noch bei Ihrer zuständigen Behörde für das Ausstellen eines neuen Führerscheins.
Was muss ich dafür tun ?
Sie benötigen eine Fahrerschulung "B196"
Da es sich um eine reine Schulungsmaßnahme handelt, wird keine theoretische oder praktische Prüfung gefordert.
Die Schulung besteht aus mindestens:
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
Nach erfolgreichem Abschließen der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit welcher Sie nun die Möglichkeit haben, bei Ihrer zuständigen Behörde Ihre Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen.
Dann wünschen wir allzeit Gute Fahrt und viel Freude beim Motorradfahren :)