- AM
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ( bis Leermasse 350 kg)
- Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt 45 km/h
- Verbrennungsmaschine bis max. 50ccm
- Elektrische Antriebsmaschine bis 4 kW (Nenndauerleistung)
- Mindestalter 15 Jahre
- A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15kW
- Verbrennungsmaschine bis max. 125ccm
- Motorleistung bis max. 11kW bis zu max. 0,1kW / kg
- Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter 16 Jahre
- Beinhaltet gleichzeitig die Klasse AM
- A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung bis max. 35kW bis zu max. 0,2kW / kg
- Ableitung (Drosselung) aus max. 70kW
- Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter 18 Jahre
- Beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM und A1
- A
- Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (auch mit Beiwagen)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung (Mindestalter 21 Jahre)
- Verbrennungsmaschine mit mehr als 50ccm
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
- Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Kl. A2
- Beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM, A1 und A2
- B
- Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t
- Zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Personen und dem Fahrer
- Auch mit Anhänger
- 750 kg
- mehr als 750 kg, wenn die Kombination der zulässige Gesamtmassen 3,5t nicht überschreitet
- Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
- Beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM und L
- BE
- Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen.
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers bis 3,5t
- Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
- L
- Zugmaschinen für Land - oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
- In Kombination mit Anhänger bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
- Mindestalter 16 Jahre
- T
- Zugmaschinen,
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h erst ab 18 Jahre
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h
- Mindestalter 16 Jahre
- C1
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t bis zu 7,5t
- Zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Personen und dem Fahrer
- Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter 18 Jahre
- Befristung auf jeweils 5 Jahre - zur Verlängerung gesundheits- und augenärztliches Gutachten notwenig
- Vorbesitz der Kl. B erforderlich
- C1E
- Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger bestehen.
- Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen.
- Zulässige Gesamtmasse der Anhängers oder Sattelanhängers über 750 kg
- Zulässige Gesamtmasse der Kombination bis zu 12t
- Mindestalter 18 Jahre
- Beinhaltet gleichzeitig die Klasse BE und bei Vorbesitz von D1 = D1E
- Befristung auf jeweils 5 Jahre - zur Verlängerung gesundheits- und augenärztliches Gutachten notwenig
- Vorbesitz der Kl. C1 erforderlich
- C
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t
- Zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Personen und dem Fahrer
- Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter 21 Jahre
- Mindestalter bei Berufsausbildung oder beschleunigter Grundqualifikation 18 Jahre
- Befristung 5 Jahre
- Vorbesitz der Kl. B erforderlich
- CE
- Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger bestehen.
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers über 750 kg
- Mindestalter 21 Jahre
- Mindestalter bei Berufsausbildung oder beschleunigter Grundqualifikation 18 Jahre
- Beinhaltet gleichzeitig die Klassen BE, C1E und T, bei Vorbesitz von D1 und/oder D = D1E und DE
- D1
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8, aber weniger als 16 Personen
- Länge des Fahrzeugs bis zu 8m
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter 21 Jahre
- Mindestalter bei Berufsausbildung 18 Jahre
- Befristung 5 Jahre
- Vorbesitz der Kl. B erforderlich
- D1E
- Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger bestehen.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter 21 Jahre
- Mindestalter bei Berufsausbildung 18 Jahre
- Beinhaltet gleichzeitig die Klasse BE und bei Vorbesitz C1 = C1E
- Befristung 5 Jahre
- Vorbesitz KI. B erforderlich
- D
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter 24 Jahre
- Mindestalter 23 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation
- Mindestalter 21 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- Mindestalter 20 Jahre bei Berufsausbildung
- Mindestalter 18 Jahre bei Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
- Beinhaltet gleichzeitig die Klasse D1
- Befristung 5 Jahre
- Vorbesitz der Kl. B erforderlich
- DE
- Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger bestehen.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Mindestalter wie Klasse D
- Beinhaltet gleichzeitig die Klassen BE und D1E und bei Vorbesitz C1 = C1E
- Befristung 5 Jahre
- Vorbesitz der Kl. D erforderlich