Übersicht über die aktuellen Fahrerlaubnisklassen

  • AM
    • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
    • Dreirädrige Kleinkrafträder
    • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ( bis Leermasse 350 kg)
    • Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt 45 km/h
    • Verbrennungsmaschine bis max. 50ccm
    • Elektrische Antriebsmaschine bis 4 kW (Nenndauerleistung)
    • Mindestalter 15 Jahre
  • A1
    • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15kW
    • Verbrennungsmaschine bis max. 125ccm
    • Motorleistung bis max. 11kW bis zu max. 0,1kW / kg
    • Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
    • Mindestalter 16 Jahre
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klasse AM
  • A2
    • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • Motorleistung bis max. 35kW bis zu max. 0,2kW / kg
    • Ableitung (Drosselung) aus max. 70kW
    • Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM und A1
  • A
    • Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (auch mit Beiwagen)
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung           (Mindestalter 21 Jahre)
    • Verbrennungsmaschine mit mehr als 50ccm
    • Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Kl. A2
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM, A1 und A2
  • B
    • Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t
    • Zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Personen und dem Fahrer
    • Auch mit Anhänger
      • 750 kg
      • mehr als 750 kg, wenn die Kombination der zulässige Gesamtmassen 3,5t nicht überschreitet
    • Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klassen AM und L
  • BE
    • Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen.
    • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers bis 3,5t
    • Mindestalter 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
  • L
    • Zugmaschinen für Land - oder forstwirtschaftliche Zwecke
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
    • In Kombination mit Anhänger bis 25 km/h
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
    • Mindestalter 16 Jahre
  • T
    • Zugmaschinen,
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h
    • Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h erst ab 18 Jahre
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h
    • Mindestalter 16 Jahre
  • C1
    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t bis zu 7,5t
    • Zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Personen und dem Fahrer
    • Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Befristung auf jeweils 5 Jahre - zur Verlängerung gesundheits- und augenärztliches Gutachten notwenig
    • Vorbesitz der Kl. B erforderlich
  • C1E
    • Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger bestehen.
    • Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen.
    • Zulässige Gesamtmasse der Anhängers oder Sattelanhängers über 750 kg
    • Zulässige Gesamtmasse der Kombination bis zu 12t
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klasse BE und bei Vorbesitz von D1 = D1E
    • Befristung auf jeweils 5 Jahre - zur Verlängerung gesundheits- und augenärztliches Gutachten notwenig
    • Vorbesitz der Kl. C1 erforderlich
  • C
    • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t
    • Zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Personen und dem Fahrer
    • Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Mindestalter 21 Jahre
    • Mindestalter bei Berufsausbildung oder beschleunigter Grundqualifikation 18 Jahre
    • Befristung 5 Jahre
    • Vorbesitz der Kl. B erforderlich
  • CE
    • Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger bestehen.
    • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers über 750 kg
    • Mindestalter 21 Jahre
    • Mindestalter bei Berufsausbildung oder beschleunigter     Grundqualifikation 18 Jahre
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klassen BE, C1E und T, bei Vorbesitz von D1 und/oder D = D1E und DE
  • D1
    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8, aber weniger als 16 Personen
    • Länge des Fahrzeugs bis zu 8m
    • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Mindestalter 21 Jahre
    • Mindestalter bei Berufsausbildung 18 Jahre
    • Befristung 5 Jahre
    • Vorbesitz der Kl. B erforderlich
  • D1E
    • Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger bestehen.
    • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Mindestalter 21 Jahre
    • Mindestalter bei Berufsausbildung 18 Jahre
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klasse BE und bei Vorbesitz C1 = C1E
    • Befristung 5 Jahre
    • Vorbesitz KI. B erforderlich
  • D
    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen
    • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Mindestalter 24 Jahre
    • Mindestalter 23 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation
    • Mindestalter 21 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
    • Mindestalter 20 Jahre bei Berufsausbildung
    • Mindestalter 18 Jahre bei Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klasse D1
    • Befristung 5 Jahre
    • Vorbesitz der Kl. B erforderlich
  • DE
    • Fahrzeugkombinationen, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger bestehen.
    • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
    • Mindestalter wie Klasse D
    • Beinhaltet gleichzeitig die Klassen BE und D1E und bei Vorbesitz C1 = C1E
    • Befristung 5 Jahre
    • Vorbesitz der Kl. D erforderlich

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